AGB



Gewinnen Sie qualifizierte Mitarbeiter für Ihre Steuerkanzlei.
– ohne Personalvermittler, Jobportale oder Zeitungswerbung.
§ 1 Geltungsbereich und Unternehmensstruktur
1. Die Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K., Braunschweig, eingetragen im
Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRA 203497 (nachfolgend
„Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K." oder „Unternehmen"), gibt diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen als konzernweites Regelwerk heraus. Sie gelten für alle
Dienstleistungsverträge, die von den zur Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K.
gehörenden Unternehmen – insbesondere der Firma Kanzleistelle24.de – mit Auftraggebern geschlossen werden.
2. Zur Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. gehören mehrere rechtlich selbstständige
Unternehmen (nachfolgend gemeinsam „Auftragnehmer" oder einzeln nach ihrer Firma
bezeichnet). Diese bauen gemeinsam einen gruppenweiten, zentral von der Endlich
Mitarbeiter Erik Karsten e.K. verwalteten Bewerberpool auf und erbringen unter dem
einheitlichen Qualitätsrahmen der Unternehmen Dienstleistungen in den Bereichen
Online-Marketing und Personalbeschaffung.
3. Vertragspartner des Auftraggebers ist ausschließlich die im jeweiligen
Kooperationsvertrag ausdrücklich benannte Unternehmen. Jede Unternehmen handelt
eigenständig und ist eigenverantwortlich Vertragspartner; die Unternehmen haftet
nicht subsidiär für Verbindlichkeiten der Unternehmen, soweit gesetzlich nichts
anderes vorgeschrieben ist. Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung auf den
gruppenweiten Bewerberpool sowie auf Ressourcen anderer Unternehmen zugreifen.
4. Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer i. S. v. § 14 BGB, juristische Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen in Deutschland,
Österreich und der Schweiz.
5. Ein dem Auftraggeber vorgelegtes schriftliches Angebot sowie ergänzende
Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile des Kooperationsvertrags im Sinne dieser
AGB.
6. Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse, die ab dem 01.05.2026 mit einer
Unternehmen der Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. eingegangen werden.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht
anerkannt, es sei denn, deren Geltung wurde ausdrücklich im Kooperationsvertrag in
Schriftform festgehalten.
7. Mit Zustandekommen des Kooperationsvertrags erklärt der Auftraggeber sein
vollständiges Einverständnis mit diesen AGB. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der
Website https://endlich-mitarbeiter.de/impressum einsehbar.
§ 2 Vertragsart und Vertragsgegenstand
1. Die Unternehmen der Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. erbringen Dienstleistungen
insbesondere in den Bereichen Online-Marketing und Online-Recruiting. Gegenstand
des jeweiligen Kooperationsvertrags ist insbesondere:
- Aufbau und Verwaltung des gruppenweiten Endlich Mitarbeiter Erik Karsten
e.K.-Bewerberpools
- Entwicklung und Umsetzung von Online-Marketing-Kampagnen zur Personalgewinnung
- Identifikation, Ansprache und Qualifizierung von Kandidaten (Sellcruiting)
- Vorstellung geeigneter Kandidaten beim Auftraggeber
- Begleitung des Bewerbungsprozesses
- Hosting von Websites/Landingpages im Namen des Auftraggebers zur
Vertragserfüllung
2. Die Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. und deren Unternehmen arbeiten nicht im
Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und übernehmen keine arbeitsrechtliche
Verantwortung, geben keine Garantien für die Arbeitsleistung vermittelter Kandidaten
ab und erbringen keine rechtsverbindliche arbeitsrechtliche Beratung.
3. Nach Vertragsschluss erhält der Auftraggeber Zugang zur Endlich Mitarbeiter Erik
Karsten e.K. Cloud (EM Cloud), der zentralen Plattform der Endlich Mitarbeiter Erik
Karsten e.K., auf der alle zur Kooperation notwendigen und relevanten Angaben,
Dokumente und Informationen – insbesondere zu Kandidaten der Personalgewinnung –
bereitgestellt werden. Die Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. Cloud dient auch als
Kommunikationsmedium. Die in der Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. Cloud
protokollierten Vorgänge, Freigaben und Systemlogs können als Nachweis der
Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Parteien herangezogen werden.
4. Der Kooperationsvertrag ist ein Dienstvertrag i. S. v. § 611 BGB. Es besteht Einigkeit,
dass – soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichend vereinbart – die Erbringung
von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes geschuldet wird.
5. Dem Auftragnehmer steht ein Leistungsbestimmungsrecht i. S. v. § 315 BGB zu.
6. Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung
des Auftragnehmers. Entstehender Mehraufwand wird gesondert vergütet.
§ 3 Vertragsschluss
1. Der Vertragsschluss kann fernmündlich (Videochat, Telefon), elektronisch (E-Mail oder
andere elektronische Form) oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die
explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot. Etwaige Bindungsfristen
sind zu beachten, sofern diese im Angebot gesondert angegeben sind.
2. Fernmündlich kommen Verträge durch übereinstimmende Willenserklärungen
zustande. Soweit gesetzlich zulässig und nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung
des Auftraggebers dürfen Telefonate und Videochats zu Beweis- und
Dokumentationszwecken aufgezeichnet werden.
3. § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 BGB findet keine Anwendung.
§ 4 Vergütung, Fälligkeit und Rechnungsstellung
1. Die Vergütung wird im Kooperationsvertrag schriftlich festgelegt. Je nach
Vertragsmodell umfasst sie eine Initiierungsgebühr sowie laufende monatliche
Gebühren (Retainer-Modell) oder einmalige Kontingentgebühren.
2.Sämtliche Preisangaben sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Die vereinbarte Initiierungsgebühr ist unverzüglich ab Rechnungsstellung fällig, sofern
nicht abweichend vereinbart. Monatliche Gebühren sind jeweils im Voraus und für den
Folgemonat zu entrichten. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Fälligkeit zu
begleichen.
4.Mit Ablauf der 7-tägigen Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber ohne gesonderte
Mahnung in Verzug. Im Verzugsfall werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die
Leistungen so lange anzuhalten, bis die offene Forderung vollständig beglichen ist,
sowie nach eigenem Ermessen außerordentlich zu kündigen.
6.Einmal erbrachte Leistungen und entstandene Kosten – insbesondere die
Initiierungsgebühr sowie bereits aufgewendete Ressourcen – werden bei vorzeitiger
Beendigung nicht erstattet.
7.Rechnungen werden in elektronischer Form als PDF per E-Mail gestellt. Eine
Rechnungsstellung per Post erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung im
Kooperationsvertrag.
8.Die vereinbarte Vergütung ist ausschließlich auf das im Kooperationsvertrag oder auf
der jeweiligen Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers zu überweisen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
1. Leistungsbeginn und Laufzeit werden im jeweiligen Kooperationsvertrag vereinbart.
2. Kooperationsverträge können als Abonnement oder als Kontingentvertrag geschlossen
werden:
Abonnement: Verlängerung jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, sofern keine
Kündigung innerhalb der im Kooperationsvertrag festgelegten Frist erfolgt.
Kontingentvertrag: Eine vereinbarte Anzahl von Kontingenten (1 Kontingent = 30 Tage
Laufzeit), bei welcher der jeweilige Leistungsbeginn des Kontingents erst nach Abruf
durch den Auftraggeber beginnt. Der Abruf von Kontingenten erfolgt fortlaufend auf
Grundlage der Erstplanung, bis der Auftraggeber entscheidet, für eine bestimmte Stelle
mit uns nicht mehr suchen bzw. besetzen zu wollen. Die Mitteilung über die
Beendigung eines laufenden Kontingents hat spätestens 1 Arbeitstag vor Ablauf der
jeweiligen Kontingentlaufzeit zu erfolgen. Sollten die in dem Vertrag vereinbarten
Kontingente aufgebraucht sein, stoppt der Auftragnehmer Kontingentlaufzeit mit dem
Ablauftag des letzten Kontingents. Bei Kontingentverträgen ist das in der
Angebotsbestätigung fixierte Startdatum maßgeblich für die Vertragslaufzeit. Nach
Vertragsauslauf übrige Kontingente verfallen 6 Monate nach Vertragsbeendigung rest-
und anspruchslos. Der Standort und das Berufsprofil ist während der Kontingentlaufzeit
nicht änderbar. Vorzeitiges Abschalten auf Wunsch des Auftraggebers zieht keine
Rückzahlung nach sich. Auch Kontingentverträge können sich entsprechend der
Regelung im Angebot verlängern.
3. Kündigungen bedürfen der Textform. Vorzeitige oder freie Kündigungsrechte des
Auftraggebers innerhalb der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
4. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien
unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere bei
schwerem Vertragsverstoß des Auftraggebers, dauerhafter Verletzung der
Mitwirkungspflichten oder Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen vor.
§ 6 Grundlagen der Zusammenarbeit
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber nach bestem Wissen und
Gewissen bei seinen Recruiting- und Marketing-Aktivitäten zu unterstützen. Er ist
berechtigt, externe Dritte hinzuzuziehen sowie auf den gruppenweiten Endlich
Mitarbeiter Erik Karsten e.K.-Bewerberpool und die Ressourcen anderer Unternehmen
zuzugreifen.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur aktiven Mitwirkung und stellt alle notwendigen
Informationen, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Dies umfasst
insbesondere:
- Vollständige und korrekte Kontaktdaten eines Ansprechpartners
- Registrierung bei der Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. Cloud sowie vollständiges
Onboarding
- Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Bildern und Logo in digitaler Form
- Alle positionsrelevanten Informationen und Qualifikationsanforderungen
- Zeitnahe Rückmeldung zu vorgestellten Bewerbern innerhalb von 3 Arbeitstagen und
- Pflege des Bewerberstatus in der Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. Cloud
3. Der Auftragnehmer prüft nach dem Onboarding alle eingereichten Materialien auf
Vollständigkeit, Qualität und Nutzbarkeit. Die Mitwirkungspflicht gilt als erfüllt, wenn
der Auftragnehmer die Abnahme erteilt hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den
Start der Zusammenarbeit zu verzögern, bis ein angemessenes Qualitätsniveau (hierzu
zählen u. a. Angaben des Auftraggebers, die nicht dem AGG entsprechen,
diskriminierende Anforderungen oder die Ansprache rechtswidriger Zielgruppen)
erreicht ist; hieraus entstehen dem Auftraggeber keine Ansprüche.
4. Führt der Auftragnehmer für den Auftraggeber Marketingmaßnahmen im Namen des
Auftraggebers durch, sind die zu hinterlegenden Informationen spätestens zwei
Wochen vor der geplanten Liveschaltung bereitzustellen. Wird diese Frist nicht
gewahrt, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Kampagnenstart entsprechend zu
verzögern.
5. Führt Auftragnehmer für den Auftraggeber Marketingmaßnahmen im Namen des
Auftraggebers durch, nimmt der Auftraggeber fertiggestellte Inhalte ab und gibt diesevor Veröffentlichung frei. Ihm wird eine Abnahmefrist von 3 Arbeitstagen gewährt.
Verstreicht diese Frist ohne Rückmeldung, gelten die Inhalte als abgenommen. Bei
Freigabe haftet der Auftragnehmer – mit Ausnahme von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit – nicht für fehlerhafte Inhalte.
6. Fristen für die Leistungserbringung beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag
vollständig eingegangen ist und alle notwendigen Mitwirkungshandlungen vollständig
erbracht sind.
7. Gewährleistungspflichten und Garantien entstehen erst, sobald der Auftraggeber seine
Mitwirkungspflicht vollständig erfüllt hat (siehe § 7 und § 10).
§ 7 Mitwirkungspflichten im Detail
1. Die in § 6 erwähnte Mitwirkungspflicht ist wesentlicher Bestandteil der Dienstleistung.
Kommt der Auftraggeber dieser nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt,
Leistungen oder Vereinbarungen – einschließlich etwaiger Garantien – auszusetzen,
einzuschränken oder entfallen zu lassen.
2. Zur Mitwirkungspflicht gehören mindestens:
- Korrektes und vollständiges Ausfüllen des Onboardings in der Endlich Mitarbeiter Erik
Karsten e.K. Cloud
- Zustimmung zur Gehaltsveröffentlichung (auch wenn diese über das Einstiegsgehalt
hinausgeht)
- Einräumen der kreativen Freiheit des Auftragnehmers (ausgenommen sind CI-Farben,
Schrift und Logo des Auftraggebers), wenn der Auftragnehmer Marketingmaßnahmen
im Namen des Auftraggebers durchführt
- Freigabe von Kampagnen innerhalb von maximal 3 Arbeitstagen, wenn der
Auftragnehmer Marketingmaßnahmen im Namen des Auftraggebers durchführt
- Statusaktualisierung je Bewerber in der Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. Cloud
mindestens alle 3 Arbeitstage
3. Der Auftragnehmer und seine beauftragten Mitarbeiter beurteilen die Erfüllung der
Mitwirkungspflichten nach pflichtgemäßem Ermessen und ergreifen bei
Zuwiderhandlung entsprechende Maßnahmen.
§ 8 Exklusivität von Bewerbern und gruppenweiter Bewerberpool
1.Wird der Bewerbungsstatus über 3 Arbeitstage hinaus nicht verändert, endet die
Exklusivität automatisch. Der Bewerber kann dann anderen Kunden der Endlich
Mitarbeiter Erik Karsten e.K. – unabhängig davon, welche Unternehmen den Kunden
betreut – vorgeschlagen werden.
2. Wird ein Bewerber eingestellt (maßgeblich: beidseitig unterzeichneter Arbeitsvertrag),
besteht dauerhafte Exklusivität gegenüber allen Unternehmen der Endlich Mitarbeiter
Erik Karsten e.K.: Der Bewerber wird nicht proaktiv von Endlich Mitarbeiter Erik Karsten
e.K. angegangen; dies gilt nicht, wenn sich ein Kandidat erneut bewirbt.
3. Bewerber, die vom Auftraggeber abgesagt oder als ungeeignet eingestuft wurden,
dürfen in den gruppenweiten Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K.-Pool aufgenommen
und anderen Kunden der Gruppe vorgeschlagen werden. Bewerber werden nicht
parallel mehreren Kunden angeboten, solange Exklusivität besteht.
§ 9 Umgehungsverbot (Non-Circumvention)
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Einstellungen innerhalb von 3 Arbeitstagen dem
Auftragnehmer zu melden. Als Einstellung gilt der unterschriebene Arbeitsvertrag und
nicht das vereinbarte Startdatum zwischen dem Kandidaten und Auftraggeber.
2. Sollte der Auftraggeber auf Grund von nicht gemeldeten und dennoch eingestellten
Kandidaten seine Einstellungsgarantien geltend machen, berechnet Endlich Mitarbeiter
Erik Karsten e.K. rückwirkend für den Zeitraum die ansonsten angefallenen Kontingent-
oder Abonnementgebühren, zuzüglich eines Aufschlags von 100 %. Der Nachweis eines
höheren Schadens bleibt vorbehalten.
3. Das Umgehungsverbot gilt konzernweit: Es erfasst auch Kandidaten, die durch andere
Unternehmen der Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. vorgestellt wurden, sofern der
Auftraggeber in einer vertraglichen Beziehung mit einer dieser Unternehmen steht.
4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren,
wenn ein zuvor durch Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. vorgestellter Kandidat ihn
auf anderem Wege (z. B. LinkedIn, XING, Eigeninitiative) kontaktiert und ein
Einstellungsinteresse besteht.
§ 10 Garantie
1. Garantien bestehen nur, wenn sie im Kooperationsvertrag/Angebot ausdrücklich und
schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Aussagen, Prognosen, Erfahrungswerte,
Zielgrößen oder werbliche Angaben stellen keine Garantie dar.
2. Eine Garantie gilt ausschließlich für die im Kooperationsvertrag/Angebot benannte
Gesellschaft als Auftragnehmer und ausschließlich für die dort bezeichnete Position,
Region, Laufzeit und Zielgruppe.
3. Eine Garantieleistung gilt nur für die Erstlaufzeit der Zusammenarbeit, sofern im
Kooperationsvertrag/Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- A. Bewerbungs-Garantie
Der Auftragnehmer garantiert eine im Vertrag präzisierte Anzahl qualifizierter
Bewerbungen (durch den Auftragnehmer kontaktierte Berufsinteressenten mit
Lebenslauf) innerhalb der Erstlaufzeit zuzüglich 4 weiterer Monate
Rekrutierungskarenzzeit. Wird das Garantieziel nicht erreicht, hat der Auftraggeber
Anspruch auf Rückzahlung auf den im Vertrag präzisierten Geldwert.
- B. Einstellungs-Garantie
Der Auftragnehmer garantiert eine im Vertrag präzisierte Mindestanzahl an
Einstellungen innerhalb der festgelegten Laufzeit. Wird die Mindestanzahl nicht
erreicht, verpflichtet sich der Auftragnehmer, ohne zusätzliche Vergütung
weiterzuarbeiten, bis die Zahl erreicht ist. Eine Einstellung gilt bei beidseitig
unterzeichnetem Arbeitsvertrag, sobald der Bewerbende in der Endlich Mitarbeiter Erik
Karsten e.K. Cloud als „rekrutiert" markiert ist.
- C. Voraussetzungen und Verwirkung
1. Für die Inanspruchnahme einer Garantie muss der Auftraggeber seinen Anspruch
binnen 14 Tagen nach Ende der Erstlaufzeit schriftlich geltend machen. Ein Garantiefall
tritt nicht automatisch durch Nicht-Erreichen des Garantieziels ein. Daher läuft die
Karenzzeit erst los, sollte binnen 14 Tage nach der Erstlaufzeit Anspruch seitens des
Auftraggebers erhoben werden.
2. Garantien gelten nur bei vollständiger Mitwirkung gemäß § 6 und § 7 sowie bei
Einhaltung folgender Kernprozesse:
- Statusaktualisierung oder klar formulierter Prozessschritt (bspw.:
„Bewerbungsgespräch am TT.MM.JJJJ") je Bewerber in der Endlich Mitarbeiter Erik
Karsten e.K. Cloud mindestens alle 3 Arbeitstage
- Telefonischer Erstkontakt: mindestens 3 Anrufversuche je Kandidat; Unterlagen dürfen
erst ab dem Bewerbungsgespräch angefordert werden
- Meldung aller Bewerber, die durch Marketingmaßnahmen des Auftragnehmers auf das
Angebot aufmerksam wurden
- Kandidatengarantien: Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. garantiert dem Auftraggeber
eine gewisse Anzahl an Kandidaten, die für die Rekrutierung notwendig ist. Diese kann
Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. ausschließlich gewährleisten, wenn der
Auftraggeber den Onboardingprozess inhaltlich (gemäß Vorgabe in der Endlich
Mitarbeiter Erik Karsten e.K. Cloud) und zeitlich im Rahmen (14 Tage) absolviert.
3. Der Garantieanspruch entfällt vollständig, wenn der Auftraggeber seine Pflichten nicht
erfüllt hat.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Einhaltung der Prozesse – insbesondere bei einer
Garantieanfrage – angemessen zu prüfen (Nachweis- und Prüfungsrechte),
einschließlich nachträglicher Kontaktaufnahme mit Bewerbenden bis zu 3 Monate nach
Vertragsende. Bei Unstimmigkeiten räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer
zudem das Recht ein, Einsicht in die betroffenen Bewerbungsprozesse zu nehmen
sowie Lesezugriff auf die unmittelbar relevanten Teilbereiche des ATS-/CRM-Systems
des Auftraggebers (außerhalb der EM Cloud) zu erhalten.
5. Der Garantiezeitraum beginnt ab dem Vertiefungsgespräch, in dem der Auftraggeber
gemeinsam mit seinem Kundenbetreuer das Arbeitgeberangebot durchgeht.
§ 11 Nutzungsrechte und Urheberrechte
1. Der Auftraggeber erhält ab Vertragsschluss ein Nutzungsrecht an den in der Endlich
Mitarbeiter Erik Karsten e.K. Cloud enthaltenen Anwendungen. Dieses Nutzungsrecht
dient der Durchführung des individuell geschlossenen Vertrags und gilt 6 Monate über
die vereinbarte Vertragsdauer hinaus.
2. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken sowie Urheber-
und sonstigen gewerblichen Schutzrechten der Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K.
verbleiben uneingeschränkt bei der jeweiligen Unternehmen bzw. der Endlich
Mitarbeiter Erik Karsten e.K..
3. Sämtliche Arbeitsergebnisse, Leistungen und Informationen, die vom Auftragnehmer
produziert und bereitgestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht des
Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält kein Nutzungsrecht an erstellten
Werbetexten oder Stellenanzeigen, die auf Websites veröffentlicht worden sind.
4. Der Auftraggeber garantiert, dass alle übermittelten Angaben und Inhalte frei von
Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet,
übermittelte Inhalte auf sachliche Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der
Auftraggeber stellt den Auftragnehmer sowie die Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K.
von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums vollständig
frei.
5. Der Auftragnehmer erstellt Inhalte ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber
bereitgestellten oder freigegebenen Informationen. Die Verantwortung für dierechtliche Zulässigkeit und sachliche Richtigkeit der freigegebenen Inhalte verbleibt
beim Auftraggeber. Eine rechtliche Einzelfallprüfung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
6. Die beim „Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. Media Day" entstandenen Bild- und
Videomaterialien werden dem Auftraggeber zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt.
Das Urheberrecht verbleibt bei der Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K..
7. Die Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie Urheberrechten der
Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. wird zivilrechtlich verfolgt und strafrechtlich zur
Anzeige gebracht.
§ 12 Referenznennung
1. Der Auftraggeber räumt der Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. sowie allen
Unternehmen das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht
ein, die Zusammenarbeit sowie die erbrachten Leistungen zu beschreiben und im
Rahmen einer Referenzkundennennung zu verwenden. Dazu gehört die Verwendung
von Logos, Fotos, Videos, Grafiken und anderem Material, das im Kontext der
Zusammenarbeit entstanden ist, sowie die Veröffentlichung von Ergebnissen zu
publizistischen und werblichen Zwecken in Print- und elektronischen Medien.
2. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund schriftlich widerrufen werden. Auf
berechtigte Interessen der Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. wird dabei Rücksicht
genommen. Bereits veröffentlichte Inhalte können nicht rückwirkend zurückverlangt
werden.
3. Sofern die Referenznutzung personenbezogene Daten von Mitarbeitern des
Auftraggebers umfasst (z. B. Testimonials, Fotos), ist eine gesonderte,
DSGVO-konforme Einwilligung der betroffenen Personen durch den Auftraggeber
einzuholen. Der Auftraggeber stellt die Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. insoweit
von Ansprüchen Dritter frei.
§ 13 Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischen
Schadens, begrenzt auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten vor demSchadensereignis an den Auftragnehmer gezahlten Nettovergütung.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für:
- die tatsächliche Dauer eines vermittelten Arbeitsverhältnisses oder die wirtschaftliche
Eignung eines Bewerbers nach Einstellung;
- Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers im
Rahmen der Mitwirkungspflicht entstanden sind;
- Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle, die durch unsichere Handhabung von
Zugangsdaten durch den Auftraggeber verursacht wurden;
- Ausfälle oder Verzögerungen infolge höherer Gewalt (§ 14).
4. Die Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. als Unternehmen haftet gegenüber dem
Auftraggeber nicht für Verbindlichkeiten der Unternehmen, soweit nicht gesetzlich
zwingend vorgeschrieben.
5. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit
1. Mit Annahme des Angebots wird die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer
Datenschutzgesetze vereinbart, insbesondere der DSGVO (EU 2016/679), des BDSG,
des österreichischen DSG sowie des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG, in Kraft seit
01.09.2023).
2. Die Verarbeitung von Bewerberdaten erfolgt gemäß DSGVO. Auftragnehmer und
Auftraggeber schließen einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28
DSGVO ab. Die Unterzeichnung des AVV ist Voraussetzung für die Aufnahme der
Leistungserbringung. Die Weitergabe von Bewerberdaten innerhalb der Endlich
Mitarbeiter Erik Karsten e.K. ist zulässig, soweit vertraglich notwendig und im AVV
geregelt.
3. Die Parteien behandeln alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten
Informationen vertraulich und geben diese nicht an Dritte weiter. Ausgenommen sind
allgemein zugängliche sowie vor Vertragsschluss nachweislich bekannte
Informationen. Verbundene Unternehmen i. S. d. §§ 15 ff. AktG sowie zur
Vertragserfüllung beauftragte Personen, die gleichwertig zur Geheimhaltung
verpflichtet sind, gelten nicht als Dritte. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt für 1
Jahr nach Vertragsende.
4.Mit Nutzung der Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. Cloud stimmt der Auftraggeber
der Protokollierung der Nutzung ausschließlich zwecks Systemverfügbarkeit,
Fehlersuche und Supportbearbeitung zu. Ein Nutzerverhalten wird ausdrücklich nicht
analysiert.
5. Der Auftraggeber bewahrt seine Zugangsdaten zur Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K.
Cloud sorgfältig auf und gibt diese nicht an externe Dritte weiter. Bei vorsätzlich oder
fahrlässig verschuldeter unbefugter Nutzung stellt der Auftraggeber den
Auftragnehmer und die Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. von jedem dadurch
verursachten Schaden frei.
6. Nach Vertragsende löscht oder gibt der Auftragnehmer auf Anfrage alle
personenbezogenen Daten des Auftraggebers zurück, soweit keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
7. Der Auftraggeber willigt widerruflich in die Kontaktaufnahme durch den Auftragnehmer
sowie die Endlich Mitarbeiter Erik Karsten e.K. per E-Mail, Telefon und sonstigen
Fernkommunikationsmitteln im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ein. Ein
Widerspruch ist schriftlich per E-Mail an info@endlich-mitarbeiter.de zu erklären, unter
Benennung sämtlicher Kontaktwege, über die keine Kontaktaufnahme mehr erfolgen
soll.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses können in
Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Der Auftragnehmer kann hierzu die im
Auftragsschreiben angegebene E-Mail-Adresse des Auftraggebers verwenden.
Änderungen der Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen.
2. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Kooperationsvertrags bedürfen
der Schriftform gemäß § 126b BGB (z. B. E-Mail oder Brief). Dies gilt auch für die
Abbedingung dieses Formerfordernisses.
3. Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer
unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend
machen.
4. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verträge mit Auftraggebern mit Sitz in der Schweiz
gelten zusätzlich die zwingenden Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts
(OR), soweit diese für den Auftraggeber günstiger sind.5.
Gerichtsstand: Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten sind die Gerichte in Braunschweig. Der Auftragnehmer ist
jedoch berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers
geltend zu machen.
6. Vertragssprache ist Deutsch.
7. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise
unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen,
undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzlich
zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung
am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
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